Fragen und Antworten rund um die Themen Messtechnik, Kalibrierung und Qualitätsmanagement.
In der Thematik der Kalibrierung ist das Kalibrieren als ein Messprozess anzusehen, welcher der zuverlässigen Feststellung und Dokumentation der Abweichung eines Messgerätes gegenüber einem anderen Messgerät oder Maßverkörperung (auch Normal genannt) dient. Die ermittelte Abweichung des Messgerätes muss bei den nachfolgenden Messungen berücksichtigt werden, damit die abgelesenen Werte korrigiert werden können.
Zu einer Kalibrierung gehören unter anderem folgende Arbeitsschritte:
Zunächst einmal sollten Sie nach den Standards der Qualitätssicherung arbeiten. Der ISO 9000 Reihe nach, müssen Produktions- und Messmittel nach den anerkannten Methoden kalibriert, kontrolliert und überwacht werden.
Des Weiteren bieten Sie Ihren Kunden mit der ordnungsgemäßen Kalibrierung Ihrer Messmittel einen hohen Vertrauensstandard.
Außerdem sparen Sie durch die regelmäßige Dokumentation und Überprüfung Ihrer Messgeräte wertvolle Zeit und Geld. Durch eine Kalibrierung erhöhen Sie Ihr Wissen über Ihre Messmittel und können so vorausschauend Ausfälle kompensieren und gezielte Wartungen ermöglichen.
Bei der rückführbaren Kalibrierung wird ein rückführbares Normal eingesetzt. Diesem Normal werden die beiden Parameter Abweichung und Kalibrierunsicherheit zugewiesen. Das Ergebnis der Kalibrierung wird nun ebenso mit Abweichung und Kalibrierunsicherheit ausgedrückt und ist somit rückführbar. Nicht das Messgerät besitzt also die Eigenschaft der Rückführbarkeit, sondern das Messergebnis.
Wie oben bereits genannt ist die Kalibrierung lediglich die Dokumentation und Feststellung der Abweichung eines jeweiligen Messgerätes oder Maßverkörperung im Vergleich zu einem auf nationale Normale rückgeführtes Referenz-Normal.
Eine Eichung hingegen bestätigt die Konformität eines dem Gesetz nach eichpflichtigen Messgerätes mit einer gesetzlichen nationalen Vorschrift. Bei einer Eichung wird also das jeweilige Messgerät durch eine gesetzlich autorisierte Stelle geeicht und mit einem Eichsiegel, sowie einem Eichschein versehen.
Die Justierung oder auch der Abgleich eines Messgerätes ist nicht zwingender Bestandteil einer Kalibrierung, kann jedoch vor einer Kalibrierung erforderlich sein, wenn die festgestellte Abweichung unzulässig hoch ist.
Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
Werkskalibrierung
Die Durchführung von Werkskalibrierungen ist jeder Person oder Gesellschaft gestattet, solange diese ein physikalisches Messgerät vorhalten kann.
Größter Unterschied zu der DAkkS Kalibrierung ist der geringere Verfahrensaufwand, welcher sich auch in den günstigeren Kosten widerspiegelt. Bei einer Werkskalibrierung werden bei Kalibriergegenständen, die nicht der DAkkS-Routine entsprechen, deutlich weniger Messpunkte angefahren und die Auswertung der Messergebnisse ist nicht so exakt und umfangreich wie bei einer DAkkS Kalibrierung.
Bei Auditoren werden Werkskalibrierungen jedoch mangels unzureichender Dokumentation und Rückführbarkeit nicht als Kalibriernachweis anerkannt.
Haben Sie jedoch nur Ausreißer bei einigen Ihrer Messgeräte und wissen lediglich nicht ob diese noch richtig funktionieren, dann ist die Werkskalibrierung genau das Richtige für Sie.
DAkkS Kalibrierung
Eine Akkreditierung durch die DAkkS bestätigt, dass Laboratorien Ihre Aufgaben fachkundig und nach geltenden Anforderungen erfüllen.
Bei einer DAkkS Kalibrierung werden Messunsicherheiten exakt berechnet und jedem Messergebnis direkt zugeordnet. Eine rückführbare Kalibrierung ist somit gewährleistet. Hierbei wird die ISO-Norm 17025 angewendet und der Aufwand für den Prozess und Sicherung der Messergebnisse ist maximal.
Vorteile bei der DAkkS Kalibrierung Ihrer Messmittel sind die größte Sicherheit, die bestmöglichste Genauigkeit, kleinste Messunsicherheit und die internationale Anerkennung.
Zunächst einmal lässt sich hier auf die DAkkS ISO Norm 17025 verweisen: „Ein Kalibrierschein (oder eine Kalibriermarke) darf keine Empfehlung über das Kalibrierintervall enthalten, es sei denn, dies geschieht mit Zustimmung des Kunden.“
Natürlich gibt es auch unterschiedliche Meinungen zu der Festlegung von Kalibrierintervallen. Daher gibt es auch wenig Empfehlungen oder auch Daten auf den die Festlegung von Kalibrierintervallen beruhen können. Oft sind externe Meinungen mit wirtschaftlichem Hintergrund und daher aus Sicht des Qualitätsmanagement nur bedingt in Betracht zu ziehen.
Was jedoch sicher ist, ist dass die Messmittel mit zunehmender Gebrauchszeit an der Genauigkeit der Messergebnisse abnehmen. Das ist der sogenannte Drift. Dazu kommt, dass nach einer gewissen Zeit ohne erneute Kalibrierung, die metrologische Aussagekraft des Kalibrierergebnisses nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Zeitpunkt einer erneuten Kalibrierung muss also so gewählt werden, dass dieser Fall nicht eintritt.
Einpunkt-Kalibrierung
Falls Ein- und Ausgangsgröße zueinander proportional sind, genügt ein einzelner Punkt, um den Zusammenhang der Kalibrierung zu beschreiben.
Zweipunkt-Kalibrierung
Ein- und Ausgangsgröße sind voneinander abhängig und somit genügen zwei Messpunkte, um den Zusammenhang der Kalibrierung zu beschreiben.
Mehrpunkt-Kalibrierung
Mehrere Messpunkte ermöglichen meist, aufgrund vorhandener Messunsicherheiten, keine lineare Kalibrierung. Hierzu wird mithilfe einer Ausgleichsgerade (Lineare Regression) der Zusammenhang der Messung beschrieben.
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